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VHI-Rassezuchtverein

Zur Ausstellung berechtigte Personen/Hunde

Auf Ausstellungen des Verein`s aller Hundefreunde International e.V. kann jeder Hundebesitzer ausstellen, gleich welchem Verein oder Verband er angehört. Auch Hundehalter ohne Vereinszugehörigkeit können gleichberechtigt an Ausstellungen teilnehmen.
Zugelassen und gleichberechtigt sind alle Hunderassen. Es können auch Hunde ohne Ahnentafel nach Feststellung der Rassezugehörigkeit (reinrassig) ausgestellt werden. Für Mischlingsrassen werden Spezialringe ausgerichtet, diese laufen außer Konkurrenz in der Mischlingsklasse.

Läufige Hündinnen sowie tragende im letzten Drittel der Trächtigkeit und säugende dürfen nicht ausgestellt werden.Zum Wohle des Tieres!
 

Impfungen
Jeder Hund, der an der Ausstellung teilnehmen soll, muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutimpfung ist eine Forderung seitens des Amtsveterinärs. Ohne diese darf ein Hund nicht an einer Hundeausstellung teilnehmen. Die Impfung muss mindestens vier Wochen vor der Ausstellung stattgefunden haben und darf nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Der Impfpass ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 16 Wochen für einen Welpen, der in der Babyklasse vorgestellt werden soll, da der frühste Impfzeitpunkt für Tollwut die 12. Lebenswoche ist.
Hundebesitzer, die mit ihren Hunden aus dem Ausland einreisen, müssen zusätzlich eine amtstierärztliche Bescheinigung bei sich führen, die belegt, dass innerhalb der der letzten drei Monate vor der Ausstellung der Impfbescheinigung, weder am Herkunftsort des Ausstellers, noch in dessen Umgebung in einem Radius von 20 Kilometern Tollwut amtlich festgestellt worden ist.
Diese Vorschrift dient zum Schutz für Sie und Ihr Tier!
 

Krankheiten
Kranke Hunde, und solche bei denen Verdacht auf Krankheit vorliegt, werden von der Ausstellungsleitung ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für von Parasiten befallene Hunde.
 

Ausschluss
Das Ausstellen von kupierten Hunden (außer jagdlich geführten), die nach dem 01. Juni 1998 geboren sind, ist laut Tierschutzgesetz untersagt. Solche Hunde werden ebenfalls von den Ausstellungen des ARCD e.V. ausgeschlossen. Diese Regelung betrifft alle Hunde aus dem In- und auch Ausland.
 

Richterurteile
Das Richterurteil ist unanfechtbar. Wer einen Richter beleidigt oder dessen Werturteil kritisiert, wird von der Ausstellung ausgeschlossen, bereits ausgehändigte Preise werden aberkannt.
Formelle Fehler können der Ausstellungsleitung vorgetragen werden.
 

Umgang mit dem Hund
Hunde sind auf dem Ausstellungsgelände stets an der Leine zu führen. Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
 

Verhalten in und am Ring
Jeder Aussteller soll sich fair und angemessen gegenüber anderen Ausstellern und deren Hunden verhalten. Verhaltensweisen, die andere Hunde während der Bewertung beeinflussen sind zu unterlassen, wie zum Beispiel:
Beeinflussung von außerhalb des Ringes durch Unruhe, Zwischenrufe oder Ähnliches Durchqueren des Bewertungsringes ohne Aufforderung des bewertenden Richters Bewusste Ablenkung durch läufige Hündinnen Auflaufen auf den Vordermann um dessen Hund zu stören Abbremsen um den Nachfolger im Bewegungsablauf zu stören
Ein derartiges Verhalten kann zum Platzverweis und je nach schwere sogar zum Ausschluss auf kommenden Ausstellungen führen.
 

Ausstellungsklassen
Hunde der Koppel- und Zuchtgruppen müssen in einer der vorstehenden Klassen ausgestellt und mindestens vier Monate alt sein. Es werden auch Anwartschaften vergeben.
 
 

Meldung zur Ausstellung
Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und Anerkennung der Ausstellungsordnung.
Die Anmeldung kann online über das Anmeldeformular erfolgen oder über Whatsapp - dies ist der schnellste und einfachste Weg. Um Voranmeldung zu den jeweiligen Ausstellungen wird gebeten. Nachmeldung für eine Ausstellung kann auf dieser bis 11 Uhr erfolgen. Die Nachmeldegebühr beläuft sich auf 5€.
Jeder gemeldete Hund ist nur unter dem im Zuchtbuch (Ahnentafel, Papier, etc.) eingetragenen Namen anzumelden, sofern vorhanden. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder Veränderungen an seinem Hund vornimmt um den Richter zu täuschen, bekommt den zuerkannten Preis nicht ausgehändigt. Der Abstammungsnachweis der ausgestellten Hunde ist auf Verlangen vorzuweisen.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt Meldungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.
 

Meldegebühr
Die Meldegebühr dient zur finanziellen Durchführung der Hundeausstellung. Hiervon wird alles bezahlt, was zur erfolgreichen Abwicklung benötigt wird (unter anderem: Pokale, Urkunden, Anwartschaftskarten, Richter, Hallen).
Eine Anmeldung zu einer Ausstellung verpflichtet zur Zahlung der Anmeldegebühr, auch bei Nichterscheinen!
Hinweis: Falls sie per Überweisung zahlen möchten, führen sie bitte als Nachweis für die Zahlung ihren Überweisungsbeleg am Tag der Ausstellung mit.
Formwertnoten und Abkürzungen

 

Ausführung der Ausstellungsordnung
Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt am Ausstellungstag der Ausstellungsleitung. Ihr steht am das Hausrecht zu. Anweisungen der Leitung ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können den Verweis vom Ausstellungsgelände, sowie den Verlust zuerkannter Preise zur Folge haben.
 

Haftung
Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden, selbstverschuldet oder durch den Hund hervorgerufen, nach den Bestimmungen gemäß dem BGB selbst. Für Personenschäden übernimmt der Verein keine Haftung.
                                                      Der Rechtsweg ist ausgeschlossen                                                                                   

Bei uns darf weiterhin jeder Hund/jede Rasse ausgestellt werden, ausgenommen sind Hunde mit Qualzuchtmerkmalen und kupierte Hunde.

Als Qualzucht bezeichnet man bei der Züchtung von Tieren die Duldung oder Förderung von Merkmalen, die mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen für die Tiere verbunden sind. Betroffene Tiere werden auch als Qualzüchtungen bezeichnet.

Im Gesetz sind die folgenden Merkmale zur Erkennung untersagter Züchtungen genannt:

Atemnot.

Bewegungsanomalien.

Lahmheiten.

Entzündungen der Haut.

Haarlosigkeit.

Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut.

Blindheit.

Exophthalmus.

Wir distanzieren uns von Züchtern die mit Qualzuchtmerkmalen bzw Teacup-rassen züchten!

Unser Augenmerk liegt ganz besonders auf Rassen wie den Mops, Französische Bulldogge sowie der Englischen Bulldogge.
Es ist die Aufgabe jeden Züchters, diese Rassen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Was viele Jahre falsch gezüchtet wurde kann man leider nicht von heute auf morgen wieder gerade biegen, aber wir sind auf dem richtigen Weg.
Wir haben viele sehr gute Züchter im Verein die mit Herz und Verstand, mit bestem Wissen und Gewissen züchten und das macht uns stolz.


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