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VHI-Rassezuchtverein

Zuchtordnung

 
Allgemeines
Jeder Züchter des VHI-Rassezuchtverein e.V. muss sich an die Zuchtordnung halten, damit eine verantwortungsvolle und dem Hund gerechte Zucht gewährleistet werden kann.
Nur reinrassige Hunde, die gesund, wesensfest und sozialisiert sind, werden zur Zucht zugelassen. Es gilt darauf zu achten, dass das äußere Erscheinungsbild und das rassetypische Wesen erhalten bleibt.
Trotz der durch den Verein oder Züchter gesetzten Zuchtziele muss die Gesundheit des Hundes an erster Stelle stehen.

Dem Hund darf zuchtbedingt kein Schaden, Leid oder Schmerz zugefügt werden.
 
Zuchtvoraussetzungen
Jeder Züchter muss über ausreichende Grundkenntnisse bezüglich Deckung, Trächtigkeit und Welpenaufzucht verfügen. Es muss bei der Zucht die Forderung des Tierschutzgesetzes und die Tierschutz Hundeverordnung eingehalten werden. Für Zuchthunde und Welpen muss mindestens eine gute Zwingerhaltung gewährleistet sein.
Zur Zucht sind nur Rassehunde mit Ahnentafel  zugelassen, die die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben und deren Zuchttauglichkeit im Ahnenpass vermerkt ist.
 
Zuchtstättenerstbesichtigung
Die Zuchtstätte kann vor der ersten züchterischen Tätigkeit durch den Zuchtwart abgenommen werden.
 
Zwingername
Der Zwinger muss im VHI-Rassezuchtverein e.V. geschützt sein, damit eine Zucht über den Verein möglich ist.
Ein Zwingername kann beim Zuchtbuchamt des VHI-Rassezuchtverein e.V. beantragt werden.
 
Zuchttauglichkeit
Ein Zuchthund muss von einem Zuchtwart oder Zuchtrichter zuchttauglich geschrieben werden. Erst mit dieser Bescheinigung ist ein Hund zur Zucht zugelassen.
Rüden aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens ab dem vollendeten 12. Monat zuchttauglich geschrieben werden. Sofern es die Gesundheit des Rüden zulässt ist ein Höchstalter nicht festgelegt.
Hündinnen aller Rassen unter 45 cm dürfen frühestens ab der zweiten Hitze und einem Mindestalter von 14 Monaten eingedeckt werden. Das Höchstalter für Hündinnen liegt beim vollendeten achten Lebensjahr.
Bei allen Rassen unter 45 cm Widerristhöhe, ist für die Zuchttauglichkeitsbescheinigung die Vorlage der Untersuchungen wie Pl und Keilwirbel sowie die rassespezifischen Erbkrankheiten der jeweiligen Rasse, ausgeführt von einem Tierarzt, erforderlich. 


Ab 45 cm Widerristhöhe kommen dann noch HD und ED hinzu.
Züchter müssen für Hunde, die neu in den VHI-Rassezuchtverein e.V. kommen und bereits über eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung verfügen, die Untersuchungsbescheinigungen nachreichen.

Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf rassenspezifische Krankheiten z.B. HD, ED, Keilwirbel, PL überprüfen lassen. Die genauen  rassespezifischen Untersuchungen sind beim Vorstand zu erfragen. Wünschenswert sind auch die spezifischen Erbkrankheiten zu untersuchen. Auch hierbei bitte beim Verein nachfragen.
 

Rüden und Hündinnen aller Rassen über 45 cm dürfen erst ab dem 18. Monat zuchttauglich geschrieben werden. Vor der Zuchtzulassung muss eine HD/ ED Röntgung erfolgen.
Der Allgemeinzustand der Hündin ist unbedingt zu beachten. Auf jeden Fall muss die dritte Hitze nach zwei Würfen ausgelassen werden. Nach einem Kaiserschnitt darf die Hündin erst nach einem Jahr wieder belegt werden. Nach zwei erfolgten Kaiserschnitten scheidet eine Hündin aus der Zucht aus.
 
Deckakt
Zuchthündinnen- und Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass die Partner ihrer Tiere zuchttauglich geschrieben sind. Dazu gehört die Kontrolle der Zuchttauglichkeitsbescheinigung, der Ahnentafel, Zuchtpause und bei Rüden und Hündinnen ab 45 cm HD/ ED Röntgenbeurteilung. Bei Zuchthunden unter 45 cm ist eine Vorlage einer PL-Untersuchung, ausgeführt durch einen Tierarzt, erforderlich.
Eine Kopie der Deckbescheinigung muss innerhalb 14 Tage beim Zuchtbuchamt des VHI e.V. eingereicht werden.
 
Deckentschädigung
Über die Deckentschädigung müssen sich die Eigentümer der Hunde vor dem Deckakt selbstständig einigen. Es wird eine schriftliche Vereinbarung empfohlen.
 
Wurfmeldung
 
Wurferstmeldebescheinigung
Kopien der Ahnentafeln, der Zuchttauglichkeitsbescheinigungen sowie Ausstellungserfolge der Elterntiere sind der Wurferstmeldebescheinigung beizulegen.
 
Chip
Jeder Züchter ist verpflichtet, die Welpen mit einem Identifikationschip zu kennzeichnen. Die Nummer des Chips wird in die Ahnentafel des jeweiligen Hundes eingetragen.
 
 
 Abgabe der Welpen
Die Abgabe der Jungtiere ist frühstens nach Vollendung der 8. Lebenswoche erlaubt. Die Welpen müssen ausreichend entwurmt sein und die Erstimpfung (Grundimmunisierung) erhalten haben.
Es ist ausdrücklich untersagt, Hunde an Zoofachgeschäfte oder an gewerblichen Hundehandel abzugeben. Wird gegen diesen Vorsatz verstoßen, so kann der betreffende Züchter aus dem VHI-Rassezuchtverein e.V. ausgeschlossen werden.
 
Ahnentafel
Das Zuchtbuchamt stellt Ahnentafeln als Abstammungsnachweis aus. Sie sind mit der Zuchtbucheintragung identisch. Die Ahnentafeln werden dem Züchter per Nachnahme zugesandt.
Bei Verkauf eines Hundes ist die Ahnentafel dem Käufer kostenfrei auszuhändigen.
 
Zuchtbuchamt
Im Zuchtbuchamt werden folgende Angaben im Zuchtbuch vermerkt: Datum des Eintrags, Name des Hundes, Rasse, Wurftag, Geschlecht, Farbe, Wurfstärke, Züchter, Zwingerschutz Nr., Chipnummer, errungene Titel.
Die Zuchtbucheintragungen müssen vier Generationen umfassen.
Über die Eintragung von Hunden aus zu jungen Elterntiere entscheidet der Zuchtwart.
 
Zuchtausschuss
Der Zuchtausschuss setzt sich aus dem Zuchtbuchamt, dem 1.Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zusammen.
 
Verstöße
Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung, tierschutzrechtlichen Bestimmungen, Anordnungen und Entscheidungen des Hauptzuchtwartes, kann eine Verwarnung, ein befristetes Zuchtverbot oder ein Ausschlussverfahren beim  Vorstand beantragt werden.
 
Schlussbestimmung
Jedem Mitglied wird auf Anforderung diese Zuchtordnung übergeben. Das Mitglied ist jedoch verpflichtet, sich über spätere Änderung der Zuchtbestimmungen durch Eigeninitiative zu unterrichten.